Pressemitteilung des Landesverbandes Der Kinderschutzbund Sachsen
Dresden, den 29.09.2026
Das Bündnis “Schule für Alle in Sachsen” begrüßt den jüngst veröffentlichten Erlass des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration zum Zugang geflüchteter Kinder zum Bildungssystem ausdrücklich.
Mit dem seit dem 28. August 2026 geltenden Erlass verpflichtet Nordrhein-Westfalen seine Behörden, Familien mit schulpflichtigen Kindern spätestens zwei Monate nach der Asylantragstellung in die Kommunen zuzuweisen. Zugleich wird klargestellt, dass schulpflichtige Kinder und Jugendliche Anspruch auf einen Schulplatz haben und bei der Aufnahme den übrigen Kindern gleichgestellt sind. Das entspricht den völkerrechtlichen Bestimmungen, wie sie das Deutsche Institut für Menschenrechte und UNHCR einfordern[1].
„Bildung ist kein nachrangiges Integrationsangebot, sondern ein grundlegendes Kinderrecht. Kinderrechte gelten überall und zu jeder Zeit, auch auf der Flucht und in Erstaufnahme- oder Sekundärmigrationszentren“, erklärt Anna Michels-Boger vom Kinderschutzbund.
Die Verbände sehen in dem Erlass ein wichtiges Signal auch für den Freistaat Sachsen. Während Nordrhein-Westfalen den Anspruch auf einen Schulplatz ausdrücklich anerkennt und Familien mit schulpflichtigen Kindern zeitnah den Kommunen zuweist, verbringen Familien in Sachsen teilweise viele Monate in Erstaufnahmeeinrichtungen. Im Sekundärmigrationszentrum Dresden ist sogar ein Aufenthalt von bis zu einem Jahr vorgesehen.
Aus Sicht des Bündnisses “Schule für Alle in Sachsen” stellt die derzeitige Beschulung in den sächsischen Aufnahmeeinrichtungen auf Grundlage des Curriculums von 2017 kein schulgleiches Angebot dar. Sie ersetzt weder den Besuch einer Regelschule noch die gleichberechtigte Teilhabe am Bildungssystem.
Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) verfolgt das Ziel, geflüchtete Kinder und Jugendliche im Gesundheits- und Bildungswesen den einheimischen Kindern gleichzustellen und Bildungsabbrüche zu verhindern. Gerade für Kinder und Jugendliche, die Flucht, Krieg, Verfolgung und lange Phasen der Unsicherheit erlebt haben, ist der frühzeitige Zugang zu Regelschulen von zentraler Bedeutung.
„Jeder Monat ohne regulären Schulbesuch ist ein verlorener Monat für die Entwicklung eines Kindes. Bildung darf nicht vom Aufenthaltsstatus oder vom Aufenthaltsort abhängen“, so Claudia Maaß für die GEW Sachsen e.V
Das Bündnis fordert die Sächsische Staatsregierung deshalb auf,
- den Zugang zu schulischer Bildung unabhängig vom Aufenthaltsstatus konsequent an den völker- und europarechtlichen Vorgaben auszurichten,
- die sächsischen Schulzugangsregelungen und die Verwaltungspraxis daraufhin zu überprüfen, ob der Zugang nach zwei Monaten effektiv ermöglicht wird
- Familien mit schulpflichtigen Kindern zeitnah den Kommunen zuzuweisen,
- Wartezeiten von der Ankunft bis zur Schulzuweisungen einem Monitoring zu unterziehen,
- bei allen Entscheidungen über Unterbringung und Aufenthalt das Kindeswohl sowie die Bildungsinteressen von Kindern gemäß GEAS und UN-Kinderrechtskonvention vorrangig zu berücksichtigen.
“Entscheidend für Sachsen bleibt, dass die Kommunen tatsächlich über ausreichende Schulkapazitäten verfügen”, meint Kristian Garthus-Niegel vom Sächsischen Flüchtlingsrat – und dass der Zugang zu weiterführender Bildung unabhängig von aufenthaltsrechtlichen Verfahren gesichert bleibt. In äußersten Fall: Bis zur Vollziehung der Rückführung. Nordrhein-Westfalen zeigt, dass kinderrechtsorientierte Regelungen möglich sind.
Das Bündnis “Recht auf Schule für Alle in Sachsen” weist schon seit einigen Jahren auf Missstände hin und fordert vom Freistaat, das Recht auf Bildung auch für Kinder und Jugendliche mit Migrations- und Fluchtgeschichte einzulösen. Das Bündnis sieht sich als Interessensvertretung für Kinder, Jugendliche und Eltern, denen dieses Recht vorenthalten wird.
Pressekontakt
Ansprechpartner beim Bündnis “Recht auf Schule für Alle in Sachsen” sind:
Kristian Garthus-Niegel, Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.
Anna Michels-Boger, Der Kinderschutzbund Landesverband Sachsen e.V.
